Unlautere Machenschaften der Agentur für Arbeit
Autor: gr_Redaktion
Betrifft: TeilnehmerInnen und InteressentInnen, deren Weiterbildungsmaßnahmen von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden
Unseren TeilnehmerInnen wurde von der Bundesagentur f. Arbeit ein sog. “Belehrungsschreiben” vorgelegt mit der Aufforderung, dieses zu unterzeichnen.
In diesem Schreiben wird mit drastischen Rückforderungen der bezahlten Weiterbildungsmaßnahmen und der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gedroht.
Diese Drohungen sind haltlos. Die Bundesagentur für Arbeit verhält sich dabei rechtswidrig!
Mit diesem “Belehrungsschreiben” sollen unsere TeilnehmerInnen verunsichert und sogar von der Teilnahme an unseren Weiterbildungsmaßnahmen abgehalten werden.
Die Hintergründe:
Die Bundesagentur für Arbeit will nicht wahr haben, dass die Weiterbildungsmaßnahmen der IB-GIS mbH nach §85 SGB III anerkannt sind und die Bundesagentur f. Arbeit die Kosten dafür übernehmen muss.
Dies haben alle bisher von uns angerufenen Gerichte bestätigt.
Derzeit ist unsere Klage beim Sozialgericht Berlin anhängig und es spricht nichts dafür, dass dort anders entschieden wird, als bei allen bisherigen Landessozialgerichten zuvor.
In dem genannten “Belehrungsschreiben” wird unseren TeilnehmerInnen damit gedroht, dass sie bei einem Unterliegen der IB-GIS mbH beim Sozialgericht Berlin die erbrachten Leistungen der Bundesagentur f. Arbeit zurückzuzahlen hätten.
Weiter wird behauptet, dass im Fall des Unterliegens der IB-GIS mbH die entrichteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von den TeilnehmerInnen zurückzuzahlen wären.
Diese Behauptungen sind falsch und entbehren jeder rechtlichen Grundlage!
Unsere Empfehlung:
- Lassen Sie sich von dem rechtswidrigen “Belehrungsschreiben” der Bundesagentur für Arbeit nicht verunsichern
- Nehmen Sie Ihr Recht auf eine nach §85 SGB III geförderte Weiterbildungsmaßnahme bei der IB-GIS mbH in Anspruch
- Lassen Sie sich nicht damit drohen, Sie hätten bei einer Gerichtsentscheidung gegen die Anliegen der IB-GIS mbH die Förderung oder andere Beiträge zurückzuzahlen
Selbstverständlich stehen wir voll und ganz hinter Ihnen!
Die IB-GIS mbH wird auch weiterhin mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln ihren TeilnehmerInnen den Rücken stärken und rechtliche Forderungen in Ihrem Sinne notfalls gerichtlich durchsetzen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen jederzeit zu weiteren Auskünften zur Verfügung.
Weitere Einzelheiten und vor allem den Bezug auf die geltenden Gesetzesparagraphen können Sie dem Schreiben unserer Anwaltskanzlei entnehmen, das wir Ihnen hier als PDF-Datei zum Download bereitstellen:

1. April 2012, 13:28 Uhr
Hallo,haben denn auch SGB II Betroffene Anrecht auf die Kostenübernahme der Umschulung.Ich bin ursprünglich Altenpflegerin,kann aber nicht mehr auf meinem Beruf arbeiten.Ich bin jetzt in einer Umschulung zum Industriemechaniker,merke aber jetzt schon dass ich in dem Beruf nicht klarkomme.Ich wollte den Podologen machen…die Arge meinte aber dass sie in diesen Beruf nicht umschulen weil sie der Meinung sind dass der Beruf schon zu überlaufen ist und ich danach sicher keine Stelle finden werde.Dazu kommt dann noch dass ich schon 46 Jahre bin.Ich würde mich freuen diesbezüglich mal eure Meinung zu hören.
11. November 2011, 07:17 Uhr
Hallo Michelle Gonser! Wenn Sie dabei Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte einfach an eine unserer Schulen oder an unsere Zentrale in Stuttgart. Die Adressen finden Sie hier im Impressum oder auf http://www.med-akademie.de.
Alles Gute, Ihr IB-GIS-Team
10. November 2011, 19:13 Uhr
dann werd ich mich gleich mal mit der agentur für arbeit anlegen,denn meine betreuerrin meinte genau dies was sie geschrieben haben-jetzt hab ich wieder mut!!!